Anlagensicherheit

Wolfgang Schöttle

Leistungen als Sachverständiger

VdS Sachverständiger nach der Versicherungsklausel SK 3602 und VdS 2871

verantwortliche Elektrofachkraft „VEFK“ als externe Dienstleistung

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich elektrischer Anlagen

Elektrotechnische Arbeiten, die in Ihren Unternehmen ausgeführt werden, müssen grundsätzlich unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung stehen. Wenn der Unternehmer keine Elektrofachkraft (EFK) ist, so kann dieser gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 eine zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, diese Unternehmerpflicht der Fach- und Aufsichtsverantwortung wahrzunehmen (Delegation)

Elektrothermografie