Anlagensicherheit
Wolfgang Schöttle
Leistungen als Sachverständiger
VdS Sachverständiger nach der Versicherungsklausel SK 3602 und VdS 2871
verantwortliche Elektrofachkraft „VEFK“ als externe Dienstleistung
Gefährdungsbeurteilungen im Bereich elektrischer Anlagen
Elektrotechnische Arbeiten, die in Ihren Unternehmen ausgeführt werden, müssen grundsätzlich unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung stehen. Wenn der Unternehmer keine Elektrofachkraft (EFK) ist, so kann dieser gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 eine zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, diese Unternehmerpflicht der Fach- und Aufsichtsverantwortung wahrzunehmen (Delegation)