Exblitzelektro

Anlagensicherheit

Wolfgang Schöttle

KRITIS / § 8a BSIG

Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG (KRITIS-Cybersicherheit)

Einleitung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen nach § 8a BSIG regelmäßig nachweisen, dass sie angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Cybersicherheit nach Stand der Technik umgesetzt haben.

Als erfahrener Sachverständiger für Anlagensicherheit mit geprüfter Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG unterstütze ich insbesondere Betreiber von Kläranlagen, Industrieanlagen und verfahrenstechnischen Anlagen bei der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie bei der Nachweisführung gegenüber dem BSI.

Meine Qualifikation im Bereich KRITIS / § 8a BSIG

  • Zertifikat „Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“

    – ICO – International Certification Organisation GmbH

    – Zertifikatsdatum: 16.05.2026

    – Certificate Key: oRyno0d9xt (Verifikation unter https://ico-cert.org/verify)

  • Über 20 Jahre Erfahrung mit

    – Kläranlagen und verfahrenstechnischen Anlagen

    – davon ca. 10 Jahre als Planer und 10 Jahre als Prüfer

  • Sachverständiger für Anlagensicherheit

    – Sachverständiger für Explosionsschutz (ZÜS über GTÜ)

    – VdS-Sachverständiger für elektrische Anlagen

    – Risikobeurteilungen und Unterstützung bei CE-/Maschinenrichtlinie

Diese Kombination aus Technikpraxis, ZÜS-Erfahrung und Prüfverfahrenskompetenz ermöglicht eine praxisnahe Bewertung von Cybersicherheit in Anlagen mit hohen Sicherheitsanforderungen.

Leistungen für KRITIS-Betreiber nach § 8a BSIG

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

1. Vorbereitung auf § 8a‑Nachweise

  • Analyse des bestehenden Sicherheitsniveaus (organisatorisch und technisch, IT/OT)

  • Durchsicht von Richtlinien, Risikoanalysen, Sicherheitskonzepten und vorhandenen Nachweisen

  • Identifikation von Lücken im Hinblick auf § 8a BSIG / BSI‑KritisV und branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)

2. Prüfungen & Audits (Phasenmodell nach BSI)

Die Prüfungen orientieren sich am BSI-Schulungskonzept und Phasenmodell:

  • Grundlagenprüfung (Phase 1)

    – Prüfung des Geltungsbereichs (Scope, kritische Dienstleistungen, Anlagenabgrenzung)

    – Validierung der Prüfgrundlage (z.B. B3S, andere Normen, interne Standards)

    – Erste Bewertung des KRITIS‑Risikomanagements

  • Angemessenheitsprüfung (Phase 2)

    – Bewertung, ob die geplanten/umgesetzten Maßnahmen geeignet sind, die identifizierten Risiken und Anforderungen aus § 8a BSIG / B3S abzudecken

    – Dokumenten- und Datenanalyse, Interviews

  • Wirksamkeitsprüfung (Phase 3)

    – Stichprobenhafte Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen vor Ort

    – Inaugenscheinnahme, Interviews, Plausibilitätsprüfungen

3. Berichte und Nachweisunterlagen

  • Erstellung strukturierter Prüfberichte, die als Grundlage für §‑8a‑Nachweise genutzt werden können

  • Dokumentation von Feststellungen, Bewertungen und Abweichungen

  • Formulierung praxisnaher Maßnahmenempfehlungen

Branchenfokus: Kläranlagen, verfahrenstechnische Anlagen, Industrie

Durch meine langjährige Tätigkeit in Kläranlagen und verfahrenstechnischen Anlagen liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit auf:

  • Wasser- und Abwasseranlagen (Klärwerke)

  • Explosionsgefährdeten Anlagen
  • Elektrischen Anlagen und Steuerungstechnik (OT/Leittechnik)
  • Ich kenne die betrieblichen Abläufe, die sicherheitsrelevanten MSR‑Einrichtungen und die realen Randbedingungen in Anlagen – ein wichtiger Vorteil gegenüber rein theoretischen Prüfungen.

    Gerade im KRITIS‑Kontext (z.B. Wasser/Abwasser) geht es darum, Cybersicherheit und Anlagensicherheit zusammenzudenken – von der Gefährdungsbeurteilung über die Risikoanalyse bis zur Bewertung von Netzarchitektur, Fernzugängen, Notfall- und Wiederanlaufkonzepten.

Unabhängigkeit und Vorgehensweise als prüfende Stelle

Als Einzelunternehmen arbeite ich nach klar definierten Grundsätzen:

  • Unabhängigkeit

    – Keine Übernahme von Prüfaufträgen, wenn wesentliche Beratungs- oder Implementierungsleistungen zum gleichen Prüfgegenstand in engem zeitlichen Zusammenhang erbracht wurden

    – Offenlegung möglicher Interessenkonflikte vor Auftragsannahme

  • Strukturiertes Prüfverfahren

    – Prüfplanung mit Geltungsbereich, Prüfgrundlage und Prüfplan

    – Nutzung etablierter Prüfmethoden (Interviews, Dokumenten- und Datenanalyse, Inaugenscheinnahme, technische Prüfungen im Rahmen des Auftrags)

    – Nachvollziehbare und dokumentierte Bewertungen

Für wen sind diese Leistungen interessant?

  • Betreiber von Kläranlagen und Abwasserinfrastruktur mit KRITIS-Bezug

  • Betreiber verfahrenstechnischer Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen und sicherheitsrelevanten MSR Einrichtungen

  • Industrie- und Gewerbebetriebe, die sich auf künftige NIS2-/BSIG-Anforderungen vorbereiten wollen

  • Prüforganisationen oder größere prüfende Stellen, die spezifische Fachkompetenz für OT/Anlagen/Explosionsschutz in § 8a Prüfungen einbinden möchten

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