Anlagensicherheit
Wolfgang Schöttle
KRITIS / § 8a BSIG
Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG (KRITIS-Cybersicherheit)
Einleitung
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen nach § 8a BSIG regelmäßig nachweisen, dass sie angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Cybersicherheit nach Stand der Technik umgesetzt haben.
Als erfahrener Sachverständiger für Anlagensicherheit mit geprüfter Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG unterstütze ich insbesondere Betreiber von Kläranlagen, Industrieanlagen und verfahrenstechnischen Anlagen bei der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie bei der Nachweisführung gegenüber dem BSI.
Meine Qualifikation im Bereich KRITIS / § 8a BSIG
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Zertifikat „Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“
– ICO – International Certification Organisation GmbH
– Zertifikatsdatum: 16.05.2026
– Certificate Key: oRyno0d9xt (Verifikation unter https://ico-cert.org/verify)
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Über 20 Jahre Erfahrung mit
– Kläranlagen und verfahrenstechnischen Anlagen
– davon ca. 10 Jahre als Planer und 10 Jahre als Prüfer
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Sachverständiger für Anlagensicherheit
– Sachverständiger für Explosionsschutz (ZÜS über GTÜ)
– VdS-Sachverständiger für elektrische Anlagen
– Risikobeurteilungen und Unterstützung bei CE-/Maschinenrichtlinie
Diese Kombination aus Technikpraxis, ZÜS-Erfahrung und Prüfverfahrenskompetenz ermöglicht eine praxisnahe Bewertung von Cybersicherheit in Anlagen mit hohen Sicherheitsanforderungen.
Leistungen für KRITIS-Betreiber nach § 8a BSIG
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
1. Vorbereitung auf § 8a‑Nachweise
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Analyse des bestehenden Sicherheitsniveaus (organisatorisch und technisch, IT/OT)
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Durchsicht von Richtlinien, Risikoanalysen, Sicherheitskonzepten und vorhandenen Nachweisen
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Identifikation von Lücken im Hinblick auf § 8a BSIG / BSI‑KritisV und branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)
2. Prüfungen & Audits (Phasenmodell nach BSI)
Die Prüfungen orientieren sich am BSI-Schulungskonzept und Phasenmodell:
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Grundlagenprüfung (Phase 1)
– Prüfung des Geltungsbereichs (Scope, kritische Dienstleistungen, Anlagenabgrenzung)
– Validierung der Prüfgrundlage (z.B. B3S, andere Normen, interne Standards)
– Erste Bewertung des KRITIS‑Risikomanagements
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Angemessenheitsprüfung (Phase 2)
– Bewertung, ob die geplanten/umgesetzten Maßnahmen geeignet sind, die identifizierten Risiken und Anforderungen aus § 8a BSIG / B3S abzudecken
– Dokumenten- und Datenanalyse, Interviews
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Wirksamkeitsprüfung (Phase 3)
– Stichprobenhafte Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen vor Ort
– Inaugenscheinnahme, Interviews, Plausibilitätsprüfungen
3. Berichte und Nachweisunterlagen
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Erstellung strukturierter Prüfberichte, die als Grundlage für §‑8a‑Nachweise genutzt werden können
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Dokumentation von Feststellungen, Bewertungen und Abweichungen
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Formulierung praxisnaher Maßnahmenempfehlungen
Branchenfokus: Kläranlagen, verfahrenstechnische Anlagen, Industrie
Durch meine langjährige Tätigkeit in Kläranlagen und verfahrenstechnischen Anlagen liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit auf:
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Wasser- und Abwasseranlagen (Klärwerke)
- Explosionsgefährdeten Anlagen
- Elektrischen Anlagen und Steuerungstechnik (OT/Leittechnik)
Ich kenne die betrieblichen Abläufe, die sicherheitsrelevanten MSR‑Einrichtungen und die realen Randbedingungen in Anlagen – ein wichtiger Vorteil gegenüber rein theoretischen Prüfungen.
Gerade im KRITIS‑Kontext (z.B. Wasser/Abwasser) geht es darum, Cybersicherheit und Anlagensicherheit zusammenzudenken – von der Gefährdungsbeurteilung über die Risikoanalyse bis zur Bewertung von Netzarchitektur, Fernzugängen, Notfall- und Wiederanlaufkonzepten.
Unabhängigkeit und Vorgehensweise als prüfende Stelle
Als Einzelunternehmen arbeite ich nach klar definierten Grundsätzen:
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Unabhängigkeit
– Keine Übernahme von Prüfaufträgen, wenn wesentliche Beratungs- oder Implementierungsleistungen zum gleichen Prüfgegenstand in engem zeitlichen Zusammenhang erbracht wurden
– Offenlegung möglicher Interessenkonflikte vor Auftragsannahme
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Strukturiertes Prüfverfahren
– Prüfplanung mit Geltungsbereich, Prüfgrundlage und Prüfplan
– Nutzung etablierter Prüfmethoden (Interviews, Dokumenten- und Datenanalyse, Inaugenscheinnahme, technische Prüfungen im Rahmen des Auftrags)
– Nachvollziehbare und dokumentierte Bewertungen
Für wen sind diese Leistungen interessant?
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Betreiber von Kläranlagen und Abwasserinfrastruktur mit KRITIS-Bezug
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Betreiber verfahrenstechnischer Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen und sicherheitsrelevanten MSR Einrichtungen
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Industrie- und Gewerbebetriebe, die sich auf künftige NIS2-/BSIG-Anforderungen vorbereiten wollen
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Prüforganisationen oder größere prüfende Stellen, die spezifische Fachkompetenz für OT/Anlagen/Explosionsschutz in § 8a Prüfungen einbinden möchten
